Haus- und Benutzerordnung des Tempelhauses in Talle

§1
Diese Benutzungs- und Entgeltordnung ist verbindlich für das „Tempelhaus“ in Talle, dass sich im Besitz der Dorfgemeinschaft Talle e.V. befindet.

§ 2
Der Benutzer ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit zu prüfen. Sofern bis zu Beginn der Veranstaltung vom Benutzer keine Beanstandungen erhoben worden sind, gelten die zur Benutzung überlassenen Räumlichkeiten und Einrichtungen als vom Benutzer selbst in ordnungsgemäßen Zustand übernommen. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Dorfgemeinschaft Talle durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten an den überlassenen Räumlichkeiten und Einrichtungen entstehen.
Alle entstandenen Schäden sind unverzüglich der Dorfgemeinschaft Talle zu melden. Zerbrochene bzw. beschädigte Einrichtungsgegenstände sind zu ersetzen.

§ 3
Der Benutzer hat für seine Veranstaltung rechtzeitig alle gesetzlich erforderlichen Anmeldungen vorzunehmen und alle etwa notwendigen Genehmigungen einzuholen. Insbesondere ist der Benutzer verpflichtet, bei Musikveranstaltungen – gleich welcher Art -diese bei der GEMA, Postfach 101343, 4600 Dortmund, anzumelden.

§4
Die Dorfgemeinschaft Talle übt gegenüber dem Benutzer und neben dem Benutzer gegenüber den Besuchern das Hausrecht aus. Das Hausrecht des Benutzers nach dem Versammlungsgesetz gegenüber den Besuchern bleibt unberührt.

§ 5
Der Benutzer darf eigene Dekorationen, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Dorfgemeinschaft Talle in die zur Nutzung überlassene Räumlichkeiten einbringen.

§ 6
Der Benutzer stellt die Dorfgemeinschaft Talle von jeder Art Forderung frei, die von ihm oder dritter Seite aus Anlass der Benutzung der überlassenen Räumlichkeiten und Einrichtungen geltend gemacht werden.

§ 7
Die Benutzer ist für die Reinigung des Tempelhauses verantwortlich. Bis spätestens 11:00 Uhr des folgenden Tages hat die Reinigung zu erfolgen.

§ 8
Das Nutzungsentgelt (pro Tag) wird wie folgt festgesetzt:

Privatpersonen
Förderer/Unterstützer des Tempelhauses: einmal pro Jahr gratis, weitere Nutzungen 100€
Taller Bürger 125€
Benutzer außerhalb von Talle 175€
Vereine/Institutionen

- Vereine/Inst. der Dorfgemeinschaft Talle 40 €
- Vereine/Inst. außerhalb der Dorfgemeinschaft Talle 175 €
- Für Veranstaltungen der Gemeinde Kalletal werden keine Nutzungsentgelte erhoben.
- Einzelfallregelungen obliegen der Dorfgemeinschaft Talle
Bei mehrtägigen Veranstaltungen gelten die Nutzungsentgelte pro Tag. Bei Veranstaltungen bis zu 4 Stunden beträgt das Nutzungsentgelt 50% des Tagessatzes.

§9
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ist die Teilnehmerzahl je Veranstaltung auf 40 begrenzt.
Die Geräuschimmissionen in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr von 55 dB(A) und in der Zeit von 22:00 Uhr bis 1:00 Uhr von 45 dB(A) sind nicht zu überschreiten. Die Veranstaltungen sind spätestens um 01:00 Uhr zu beenden.
Für die Einhaltung der jeweils aktuellen Hygienebedingungen und anderer geltenden Regelungen ist der Nutzer verantwortlich.
Die Dorfgemeinschaft Talle erwartet ein rücksichtsvolles Verhalten der Tempelhausbesucher gegenüber den Anliegern.

§10
Die DG stellt den Belegungsplan auf und vergibt die „privaten“ Termine. Dies erfolgt jeweils im Dezember für das kommende Kalenderjahr.
Bei Terminüberschneidungen haben im Dezember Förderer- und Unterstützer des Tempelhauses Vorrang, danach gilt das „Windhundprinzip“.

§ 11
Die Haus- und Benutzerordnung tritt am 01.04.2022 in Kraft.

Kalletal, d. 01.01.2022
Der Vorstand der Dorfgemeinschaft Talle

Haus- und Benutzerordnung des Tempelhauses in Talle

220101 Benutzerordnung TH neu 2.pdf